Benötigte Unterlagen für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
Um eine Betriebskostenabrechnung erstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Die Mietverträge aller an der Abrechnung beteiligten Mieter
- Die letzte Betriebskostenabrechnung (bei einem neu erworbenen Objekt, die letzte Abrechnung des Voreigentümers)
- Angaben zu Personenzahlen und Quadratmetern
- Änderungen der Personenzahlen (Zuzug von Lebensgefährten, Geburt eines Kindes, Tod eines Mieters, etc.)
- Genaue Ein- und Auszugsdaten, Leerstandszeiten
- Die monatlichen Vorauszahlungen der einzelnen Mieter
- Bei Gewerbe im Haus, den Einheitswertbescheid des Finanzamtes mit der Anlage 3 (Jahresrohmieten).
Außerdem benötigen wir folgende Rechnungen für den abzurechnenden Zeitraum:
- Grundsteuer
- Straßenreinigung
- Müllabfuhr
- Stadtwerke
- Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. Glasversicherung
- Schornsteinfeger und, sofern vorhanden:
- Treppenhausreinigung
- Hausmeister
- Gartenpflege
- Ungezieferbekämpfung
- Kabelfernsehen.
Soll auch die Heizkostenmeldung bzw. die Heizkostenabrechnung erstellt werden, benötigen wir außerdem folgende Rechnungen bzw. Angaben:
- Heizenergielieferung (Fernwärme, Gas, Öl, etc.)
- Heiznebenkosten, wie z.B. Heizungswartung
- bei Ölheizungen den Heizölbestand am Anfang und Ende der Abrechnungsperiode
- Angaben zu Heizenergieverbräuchen der einzelnen Mieter (Zählerstände)
Für die Berechnung der Betriebskostenabrechnung bzw. Heizkostenmeldung/-abrechnung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach Zeitaufwand und Schwierigkeit bemisst.
© HuG Duisburg