Hohe Stromrechnungen verursacht durch nicht angemeldete Mieter
- 27.04.2016
In unserer täglichen Beratung hat sich gezeigt, dass Vermieter sich insbesondere in einem Fall schützen können und auch unbedingt schützen sollten. Wenn nämlich ein Leerstand vor der Neuvermietung bestand und die Vermieter einen so genannten Leerstandsvertrag zum Beispiel mit den Stadtdwerken Duisburg abgeschlossen haben. In der Vergangenheit konnten die Vermieter darauf vertrauen, dass sich ein neu einziehender Mieter selbst bei einem Stromversorger anmeldete und der auf den Vermieter laufende Leerstandsvertrag automatisch von den Stadtwerken gekündigt wurde.
Das Vertrauen wurde zuletzt ganz erheblich erschüttert. Deshalb kann nur dringend geraten werden, entsprechende Leerstandsverträge unbedingt schriftlich beim Stromversorger zu kündigen. Den Eingang der Kündigung sollte sich der Vermieter unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Denn auch hier trat in der Vergangenheit nicht selten der Fall auf, dass der Vertrag zwar eigentlich gekündigt wurde, der Vermieter aber keine Bestätigung darüber hatte und der Energieversorger behauptete, eine solche Kündigung auch nie erhalten zu haben.
Hat der Vermieter vor Einzug des Mieters alle seine Stromlieferverträge nachweisbar gekündigt, sollte in diesem Zuge den Stadtwerken oder sonstigem Energieversorger auch gleich der Name des neuen Mieters mitgeteilt werden. Anmelden muss sich der Mieter zwar grundsätzlich selbst, aber jedenfalls sollte der Vermieter für etwaige Versäumnisse des Mieters dann grundsätzlich nicht mehr haften müssen.
Duisburg, den 27.04.2016
HuG Duisburg
Verein der Haus- und Grundeigentümer
Groß-Duisburg e.V.
- Ass. jur. Philipp Hattebur -
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