Müllgebühren / Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens
- 09.02.2016
Gegen die nun seit dem 1. Januar 2016 erlassenen Abfallgebührenbescheide kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der zuständigen Widerspruchsbehörde erhoben werden.
Der Rechtstreit gegen die Müllgebührenbescheide der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR dauert unverändert an. Sofern auch die nun ab diesem Jahr erlassenen Bescheide nicht bestandskräftig werden sollen, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Widerspruch zu erheben.
Auf unserer Internetseite finden Sie unter "Downloads" den Entwurf eines solchen Widerspruchschreibens.
Duisburg, den 03.12.2015
HuG Duisburg
Verein der Haus- und Grundeigentümer
Groß-Duisburg e.V.
- Rechtsanwalt Armin Frenkert -
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