Legionellenbefall nur Mietwohnungsmangel bei Gesundheitsgefährdung
- 16.01.2015
Der Mieter minderte die Miete um 100 %, nachdem er von der Hausverwaltung erfuhr, dass eine mittlere Legionellen-Kontamination aufgetreten sei. Daraufhin verklagte der Vermieter den Mieter auf Zahlung der Miete. Das Gericht gab ihm Recht.
Ab einer Legionellen-Konzentration von 10.000kbE/100 ml sei von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen; direkte Gefahrenabwehr sei dann notwendig.
In dem streitgegenständlichen Objekt wurde allerdings lediglich an einer Entnahmestelle einmal ein etwas stärker erhöhter Legionellenbefall von 1.700kbE/100 ml festgestellt. Diese Entnahmestelle befand sich nicht in der Wohnung der Beklagten. Daher bestehe kein Mangel, so das Gericht. Es sei im Fall von Legionellen nicht schon bei einer Überschreitung des technischen Maßnahme-Wertes von 100 kbE/100 ml (Anlage 3, Teil II der Trinkwasserverordnung) von einer Gesundheitsgefahr auszugehen. § 7 Abs. 1 Satz 2 der Trinkwasserverordnung regelt, dass die sonst für Trinkwasser verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte der Anlage 3 für Legionellen gelten.
Gerne beraten wir Sie über einen Fortgang in dieser Sache.
HuG Duisburg
Ass. jur. Philipp Hattebur
19.01.2015
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