Aktuelles Urteil: Schadenersatz durch herabfallende Äste
- 16.01.2014
Ein Autofahrer aus Hamm hatte seinen Wagen im Mai 2012 unter einer Linde geparkt, als ein abgebrochener Ast auf das Dach seines Autos krachte und einen Schaden von 4.700,00 EUR verursachte. Die Stadt hatte den Schadenersatz mit dem Hinweis auf die zweimal jährlich durchgeführten Sichtkontrollen der Bäume abgelehnt und damit auch vor dem Landgericht in Dortmund recht bekommen.
Das Oberlandesgericht sah aber eine Schadensersatzpflicht der Kommune. Weil der Baum laut einem Sachverständigen-Gutachten Anzeichen für eine Gefährdung aufgewiesen hatte, hätte er intensiver kontrolliert werden müssen.
Quelle: dpa, 17.12.2014
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