Im August muss niemand frieren
- 16.01.2014
Hauseigentümer sind verpflichtet, auch in diesen kalten August-Tagen die Heizungsanlagen einzuschalten, sofern sie nicht ohnehin das ganze Jahr durchlaufen. Um die per DIN-Norm definierte "Wohlfühltemperatur" von 20 - 22° C zu erreichen, kommt man auch im August oder anderen Sommermonaten nicht ohne Heizung aus.
In den Nachtstunden zwischen 23 und 6.00 Uhr morgens muss der Vermieter dagegen nur sicherstellen, dass die 18° C - Marke nicht unterschritten wird. Dies gilt unabhängig von der Heizperiode und den Regelungen im Mietvertrag.
Fällt die Quecksilbersäule in der Wohnung unter diese Minimalwerte, können Mieter die Miete mindern. Es wird daher empfohlen, ein Einvernehmen zwischen Mietern und Vermietern herbeizuführen.
HuG Duisburg
Verein der Haus- und Grundeigentümer
Groß-Duisburg e.V.
- gez. Rechtsanwalt Armin Frenkert -
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