Ab 1. Mai 2014 Neuerungen bei Energieausweisen !
- 16.01.2014
Den Energieausweis wird es weiterhin als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis geben. Allerdings wird sich das Erscheinungsbild ändern: Die Ausweise enthalten auf fünf Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, eine neue Registriernummer, den Vergleichsbalken (Energielabel) mit den neuen Energieeffizienzklassen sowie Vergleichswerte und - soweit möglich - Modernisierungsempfehlungen.
Für Vermieter ist es wichtig, dass sie ihre vorhandenen Energieausweise grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwenden können. Allerdings müssen die Energieausweise zukünftig bei einer Wohnungsbesichtigung gut sichtbar ausgelegt oder ausgehängt werden. Zudem muss unverzüglich nach Abschluss des Mietvertrages dem neuen Mieter eine Kopie des Energieausweises übergeben werden.
Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 EUR geahntet werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
HuG Duisburg
Verein der Haus- und Grundeigentümer
Groß-Duisburg e.V.
- gez. Rechtsanwalt Armin Frenkert -
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