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Fahrzeugschaden durch Dachlawine: Eigentümer wurde entlastet
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Ab 1. Mai 2014 Neuerungen bei Energieausweisen !
- 16. Januar 2014
BGH-Urteile zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kurzform!
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Wohnungseingangstüren stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Türen zu den einzelnen Wohnungen dem Sondereigentum zuschreibt. Über die äußere Gestaltung der Wohnungseingangstüren entscheiden daher alle Eigentümer gemeinschaftlich.
(BGH, Urteil vom 25.10.2013, V ZR 212/12)
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